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Die Krankenversicherung

Wissenswertes zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

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Veröffentlicht 21. März 2015 von admin

Was Beamte über die privaten Krankenversicherung wissen sollten

Private Krankenversicherung für Beamte

Die Krankenversicherung ist ein essenzieller Bestandteil in jedem Beruf. Sie ist sogar so wichtig, dass jeder Arbeitnehmer gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine solche abzuschließen, um sich im Fall einer Erkrankung, in der man in der Regel finanziell gebunden ist, abzusichern. Aus diesem Grund müssen Arbeitnehmer mindestens eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Allerdings gibt es ebenfalls die Möglichkeit, auf einen privaten Anbieter umzuschwenken, der im Ernstfall prozentual in finanzieller Hinsicht im Krankheitsfall mehr übernimmt als die gesetzlichen. Daher sind oftmals auch die Beiträge bei privaten Krankenversicherungen dementsprechend höher. Bei Beamten tut sich hier ein Sonderfall auf. Hier besteht nämlich die Möglichkeit, unabhängig vom Einkommen auf Grund staatlicher Unterstützung frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wählen. Grund genug, sich einmal detailliert über die private Krankenversicherung zu informieren.

Was Beamte über die private Krankenversicherung wissen müssen

Private Krankenversicherung: staatliche Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten

Grundsätzlich steht es einem Beamten frei, privat oder gesetzlich versichert zu sein. Bleibt ein Beamter als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, so muss er üblicher Weise den vollen Beitrag hierfür bezahlen. Dieser beträgt momentan 15,5 Prozent des Einkommens und wird in Abhängigkeit des Bruttoeinkommens erhoben. Der Beitragshöchstsatz liegt hierbei bei 53.550 € für 2014. Bei der privaten Krankenversicherung übernimmt der Staat einen Teil der Beitragskosten in Form einer Beihilfe. Es handelt sich hierbei um einen Prozentsatz zwischen 50 und 80 Prozent, wobei der Rest in Form einer separaten privaten Krankenversicherung, die als Vollversicherung zählt, abgeschlossen werden kann. Dementsprechend kann es sich für einen Beamten als sehr lukrativ erweisen, einen privaten Anbieter zu wählen.

Berechnung der Versicherungsbeiträge

Bei der Berechnung der staatlichen Beihilfe zur privaten Krankenversicherung bei Beamten sind zwei Faktoren ausschlaggebend: das Eintrittsalter und der allgemeine Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Ebenfalls von Bedeutung ist die Anzahl der Kinder. Bei ledigen oder verheirateten Staatsdienern mit einem Kind beläuft sich der Prozentsatz auf jeweils 50 Prozent der Krankenversicherung inklusive Beihilfe. Bei zwei Kindern sind es sogar 70 Prozent.

Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge

Die Abrechnung hier gestaltet sich denkbar einfach. Es muss lediglich die vorher fristgerecht bezahlte Rechnung des Heilbehandlers eingereicht werden. Zu beachten gilt es außerdem, dass eine gewisse Mindesthöhe bei der Rechnung nicht unterschritten wird, da ansonsten Verwaltungskosten von der Krankenversicherung in Rechnung gestellt werden können.

Vorteile auch für Ehepartner und Kinder

Die private Krankenversicherung Beamte lohnt sich nicht nur für den jeweiligen Beamten, sondern auch für seine Familienmitglieder. Der Ehepartner hat Anspruch auf Beihilfe, wenn er keine Versicherungspflicht für gesetzliche Krankenversicherungen hat und eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Der Beihilfesatz hierbei liegt bei 70 Prozent. Auch Kinder haben ein Recht auf Beihilfe, wenn Kindergeld bezahlt wird. Hier liegt der Satz bei 80 Prozent und gilt bis zum 26. Lebensjahr

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Veröffentlicht 4. März 2015 von admin

Privat oder gesetzlich – die optimale Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

Die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen, weil zum einen die Gesundheit das wichtigste Gut ist und die Kosten für die medizinische Versorgung immer höher werden und auf Dauer nicht aus den eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden können. Aus diesem Grund wurde in Deutschland auch die Krankenversicherungspflicht für jeden ins Leben gerufen, was auch die Beamten und Beamtenanwärter dazu verpflichtet, ihre Gesundheit unter den Schutz einer Krankenversicherung zu stellen. Für Beamte und Beamtenanwärter gilt allerdings nicht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, sodass sie die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Absicherung haben. Um dabei die richtige Entscheidung zu treffen, ist es von großer Bedeutung, sich über die wesentlichen Unterschiede und vor allem die großen Vorteile der privaten Krankenversicherung zu informieren.

Wissenswertes zur Krankenversicherung für Beamte

Gesetzliche Leistungen gegen individuellen Versicherungsumfang

Für den Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen hat der Gesetzgeber einen Leistungskatalog vorgeschrieben, der für alle gesetzlich Versicherten unabhängig von der gewählten Krankenkasse den nahezu identischen Versicherungsschutz bedeutet. Die private Krankenversicherung zeichnet sich dagegen durch einen sehr viel flexibler wählbaren und einen somit sehr individuellen Versicherungsumfang aus. Besonders die Gestaltungsmöglichkeiten im stationären Bereich wie zum Beispiel die Wahl der Chefarztbehandlung oder des Einbettzimmers bilden ein Highlight der PKV. Weiterhin gibt es auch im Zahnbereich sehr viel bessere Leistungen, wo vor allem die verschiedenen Arten von optimalem und dauerhaft wirkungsvollem Zahnersatz die Vorteile der privaten Absicherung mehr als deutlich machen.

Einkommensabhängiger oder leistungsbezogener Beitrag

Vorteile bietet auch der Beitrag beziehungsweise die Ermittlung des Beitrags bei der privaten Krankenversicherung. Denn dieser wird anhand des gewählten individuellen Versicherungsschutzes ermittelt, sodass wirklich nur die Leistungen bezahlt werden, die man sich für den persönlichen Umfang ausgesucht hat. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sieht das ganz anders aus, weil zum einen keine große Wahl besteht, den Versicherungsumfang zu beeinflussen und der Beitrag zum anderen ausschließlich anhand des monatlichen Einkommens berechnet wird. Das bedeutet, dass alle denselben Versicherungsschutz bekommen, mit steigendem Einkommen aber immer mehr dafür bezahlen müssen.

Der große finanzielle Vorteil der Beihilfezahlungen

Wer anhand der bisherigen Informationen noch nicht davon überzeugt ist, dass die private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter die optimale Alternative ist, wird durch das Thema der Beihilfe durch den Dienstherrn von allen Zweifeln befreit. Die Beihilfe stellt eine finanzielle Unterstützung bei der Bezahlung der anfallenden Krankheitskosten dar. So erhält der Beamte einen Zuschuss von 50 Prozent und mit zwei oder mehr Kindern sogar 70 Prozent zu den entstehenden Kosten für eine medizinische Versorgung. Das bedeutet, dass der Beamte im Gegenzug für die selber zu tragenden Kosten nur einen Versicherungsschutz von ebenfalls 50 Prozent oder sogar nur 30 Prozent benötigt. Die private Krankenversicherung bietet genau solche und damit sehr viel günstigere Restkostentarife an, deren finanzieller Vorteil nicht zu überbieten ist. Da die Beihilfe auch nur an privat Versicherte gezahlt wird, dürfte spätestens jetzt die Wahl für die PKV gefallen sein.

Familienversicherung gegen Beihilfe für Familienangehörige

Ins Zweifeln kommen manche aber dann doch, wenn es um die Absicherung einer eventuell vorhandenen Familie geht. Denn hier bietet die gesetzliche Krankenversicherung mit der kostenlosen Familienversicherung ein attraktives Argument. Dabei sollte man aber die Leistungen der PKV für Beamte und deren Familienangehörige nicht außen vor lassen. Denn in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt der Beamte den kompletten anhand des Einkommens und des allgemeinen Beitragssatzes errechneten Beitrag, der je nach Einkommen sehr hoch werden kann und die Familienangehörige werden kostenfrei mitversichert, falls das monatliche Einkommen der betreffenden Personen 395 Euro nicht übersteigt. In der PKV erhält der Beamte bei nicht mehr als einem Kind die angesprochene Beihilfe von 50 Prozent. Der Ehepartner erhält ebenfalls 70 Prozent und ein Kind sogar 80 Prozent. Rechnet man die selbst zu tragenden Kosten zusammen, kommt man bei einem Kind auf insgesamt 100 Prozent, sodass die Verträge gemeinsam auch nur einen kompletten Beitrag erreichen, die aber sehr viel bessere Leistung bietet. Auch mit Familie lohnt es sich daher, der Gesundheit der gesamten Familie mit der PKV etwas Gutes zu tun.

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