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Die Krankenversicherung

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Veröffentlicht 21. März 2015 von admin

Was Beamte über die privaten Krankenversicherung wissen sollten

Private Krankenversicherung für Beamte

Die Krankenversicherung ist ein essenzieller Bestandteil in jedem Beruf. Sie ist sogar so wichtig, dass jeder Arbeitnehmer gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine solche abzuschließen, um sich im Fall einer Erkrankung, in der man in der Regel finanziell gebunden ist, abzusichern. Aus diesem Grund müssen Arbeitnehmer mindestens eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Allerdings gibt es ebenfalls die Möglichkeit, auf einen privaten Anbieter umzuschwenken, der im Ernstfall prozentual in finanzieller Hinsicht im Krankheitsfall mehr übernimmt als die gesetzlichen. Daher sind oftmals auch die Beiträge bei privaten Krankenversicherungen dementsprechend höher. Bei Beamten tut sich hier ein Sonderfall auf. Hier besteht nämlich die Möglichkeit, unabhängig vom Einkommen auf Grund staatlicher Unterstützung frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wählen. Grund genug, sich einmal detailliert über die private Krankenversicherung zu informieren.

Was Beamte über die private Krankenversicherung wissen müssen

Private Krankenversicherung: staatliche Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten

Grundsätzlich steht es einem Beamten frei, privat oder gesetzlich versichert zu sein. Bleibt ein Beamter als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, so muss er üblicher Weise den vollen Beitrag hierfür bezahlen. Dieser beträgt momentan 15,5 Prozent des Einkommens und wird in Abhängigkeit des Bruttoeinkommens erhoben. Der Beitragshöchstsatz liegt hierbei bei 53.550 € für 2014. Bei der privaten Krankenversicherung übernimmt der Staat einen Teil der Beitragskosten in Form einer Beihilfe. Es handelt sich hierbei um einen Prozentsatz zwischen 50 und 80 Prozent, wobei der Rest in Form einer separaten privaten Krankenversicherung, die als Vollversicherung zählt, abgeschlossen werden kann. Dementsprechend kann es sich für einen Beamten als sehr lukrativ erweisen, einen privaten Anbieter zu wählen.

Berechnung der Versicherungsbeiträge

Bei der Berechnung der staatlichen Beihilfe zur privaten Krankenversicherung bei Beamten sind zwei Faktoren ausschlaggebend: das Eintrittsalter und der allgemeine Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Ebenfalls von Bedeutung ist die Anzahl der Kinder. Bei ledigen oder verheirateten Staatsdienern mit einem Kind beläuft sich der Prozentsatz auf jeweils 50 Prozent der Krankenversicherung inklusive Beihilfe. Bei zwei Kindern sind es sogar 70 Prozent.

Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge

Die Abrechnung hier gestaltet sich denkbar einfach. Es muss lediglich die vorher fristgerecht bezahlte Rechnung des Heilbehandlers eingereicht werden. Zu beachten gilt es außerdem, dass eine gewisse Mindesthöhe bei der Rechnung nicht unterschritten wird, da ansonsten Verwaltungskosten von der Krankenversicherung in Rechnung gestellt werden können.

Vorteile auch für Ehepartner und Kinder

Die private Krankenversicherung Beamte lohnt sich nicht nur für den jeweiligen Beamten, sondern auch für seine Familienmitglieder. Der Ehepartner hat Anspruch auf Beihilfe, wenn er keine Versicherungspflicht für gesetzliche Krankenversicherungen hat und eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Der Beihilfesatz hierbei liegt bei 70 Prozent. Auch Kinder haben ein Recht auf Beihilfe, wenn Kindergeld bezahlt wird. Hier liegt der Satz bei 80 Prozent und gilt bis zum 26. Lebensjahr

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